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Maskenpflicht im Unterricht ab dem 02.11.2020

Da sich der Rhein-Lahn-Kreis in der Warnstufe Rot bezüglich der Corona-Lage befindet, besteht ab Montag, dem 02.11. eine generelle Maskenpflicht im Unterricht.

Davon ausgenommen sind lediglich Klassen- und Kursarbeiten. Zum Essen und Trinken darf die Maske abgenommen werden, es muss dann jedoch ein Abstand von mindestens 1,50 Meter zu anderen Personen eingehalten werden.

Die Maskenpflicht im Unterricht ist vorerst bis zum 30.11. befristet.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 29. Oktober 2020

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